Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10, mit entsprechender Staatsbürgerschaft oder mit mindestens einem Elternteil mit entsprechender Staatsbürgerschaft, haben die Möglichkeit, am herkunftssprachlichen Unterricht teilzunehmen. Dieser wird schulstufen- bzw. schulformübergreifend an zentralen Standorten als Wahlunterricht erteilt.
Erfahren Sie mehr zum herkunftssprachlichen Unterricht für das Schuljahr 2024/25:
Allgemeine Informationen zum Herkunftssprachlichen Unterricht

Bei Fragen und Problemen schreiben Sie mir eine Mail. Mein Name ist Olaf Dinkela, ich koordiniere die Öffentlichkeitsarbeit der RICARDA.