Herkunftssprachlicher Unterricht

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10, mit entsprechender Staatsbürgerschaft oder mit mindestens einem Elternteil mit entsprechender Staatsbürgerschaft, haben die Möglichkeit, am herkunftssprachlichen Unterricht teilzunehmen. Dieser wird schulstufen- bzw. schulformübergreifend an zentralen Standorten als Wahlunterricht erteilt. 

Erfahren Sie mehr zum herkunftssprachlichen Unterricht für das Schuljahr 2024/25:

Allgemeine Informationen zum Herkunftssprachlichen Unterricht

Angebotene Sprachen und Anmeldung

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