Wahlen | Mitglieder der Schulkonferenz

An die Gremien…

Wahlausschreiben für die Wahl der Mitglieder zur Schulkonferenz

Nach §§ 128 bis 132 Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der Fassung vom 30. Juni 2017 sind in diesem Schuljahr Eltern, Vertreter der Schüler*innen sowie Kolleg*innen wieder zur Wahl des gemeinsamen Gremiums Schulkonferenz für eine Amtszeit von zwei Schuljahren aufgerufen.

Die Schulkonferenz der Kooperativen Gesamtschule Ricarda-Huch-Schule in Gießen, einer Schule der Jahrgangsstufen 5 bis Q4, besteht aus 13 Mitgliedern. Den Vertreter*innen der Lehrkräfte stehen 6 Sitze, denen der Eltern 3 Sitze und denen der Schüler*innen 3 Sitze zu.

Es können über die Mindestzahl hinaus bis zur Höchstzahl 25 Mitglieder gewählt werden, wenn sich die Gesamtkonferenz, der Schulelternbeirat und der Schülerrat durch jeweilige Mehrheitsentscheidungen über die Zahl, der die Mindestzahl übersteigenden Sitze, einigen.

Beschließen nicht alle Gremien eine Erhöhung der Zahl der Sitze, bleibt es bei der Mindestzahl.

Die Mitglieder der Schulkonferenz werden von den Mitgliedern der Gesamtkonferenz, des Schulelternbeirats und des Schülerrats jeweils in Wahlversammlungen dieser Gremien gewählt. Dabei ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind.

In die Schulkonferenz wählbar sind neben den Mitgliedern der genannten Gremien jedes Elternteil einer minderjährigen Schülerin oder eines minderjährigen Schülers. Die Rechte und Pflichten der Eltern nach § 100 des Hessischen Schulgesetzes nehmen wahr:

  1. die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,
  2. die Betreuerin oder der Betreuer einer volljährigen Schülerin oder eines volljährigen Schülers für den schulischen Aufgabenkreis,
  3. anstelle der oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder mitanvertraut ist;

das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.

Wählbar sind die Schüler*innen, die mindestens die Jahrgangsstufe 8 erreicht haben.

Eltern, Schüler*innen, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirats oder des Schülerrats sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, in der der Schulbesuch des minderjährigen Kindes, der Schülerin oder des Schülers bestätigt wird. Die Wählbarkeitsbescheinigungen werden von dem Unterzeichnenden dieses Wahlausschreibens ausgestellt.

1. Alternative:

Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) durchgeführt.

2. Alternative:

Wenn jeweils ein Viertel der Mitglieder der Gesamtkonferenz, des Schulelternbeirats oder des Schülerrats es beantragt, werden die Wahlen dieser Personengruppe nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) durchgeführt.

Bei Listenwahl sind innerhalb von zehn Tagen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, spätestens am 10. September 2022, Wahlvorschläge (Vorschlagsliste) der oder dem Vorsitzenden der jeweiligen Personengruppe einzureichen.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten der jeweiligen Personengruppe, jedoch mindestens von zwei Wahlberechtigten der Personengruppe unterzeichnet sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die schriftliche Zustimmung der wählbaren Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen. Jeder Bewerber kann nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Jeder Wahlvorschlag soll doppelt so viele, muss jedoch mindestens so viele Bewerber enthalten, wie für die jeweilige Personengruppe Vertreterinnen und Vertreter in die Schulkonferenz zu wählen sind. Wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl statt.

Die Wahltermine werden von der oder dem Vorsitzenden der jeweiligen Gremien (Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und Schülerrat) festgesetzt und Eltern, Lehrkräften, Schüler*innen mindestens zehn Tage vor dem Wahltag bekannt gegeben.

Die Bekanntgabe der Wahltermine für die Wahlen der Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und der Schüler*innen erfolgt durch Aushang in der Schule.

Wahltermin des Schülerrates am 28. September 2022;

Wahltermin der Gesamtkonferenz am 02. September 2022;

Wahltermin des Schulelternbeirates am 28. September 2022.

Mit der Bekanntgabe werden zugleich die Mitglieder der Gesamtkonferenz und die des Schülerrats zur Wahl eingeladen.

Die Bekanntgabe des Wahltermins für die Wahl der Elternvertreter erfolgt durch ein Schreiben des Vorsitzenden des Schulelternbeirats, das den Schüler*innen zur Weiterleitung an ihre Eltern ausgehändigt wird. Die Mitglieder des Schulelternbeirats werden von dem Vorsitzenden (mindestens zehn Tage vor dem Wahltermin) schriftlich zur Wahl eingeladen.

Die Wahlen müssen vier Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, spätestens am Donnerstag, 01. Oktober 2022 abgeschlossen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Peer Güßfeld,

Schulleiter

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