So, jetzt aber …!

Nach über drei Jahren Ausnahmezustand gehen die Schulen jetzt wieder vollständig in den Normalbetrieb über. Dazu lesen wir in einem aktuellen Ministerschrieben Folgendes:

Da die Corona-Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz am 8. April 2023 auslaufen und die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft tritt, werden ebenfalls alle verbliebenen Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb mit Wirkung vom Samstag, dem 8. April 2023, aufgehoben.

Ab Samstag, dem 8. April 2023, bedeutet dies für Sie im Einzelnen:

  • Der „Wegweiser zum Umgang mit Corona an Schulen — aktuelle Informationenim Überblick“ verliert damit seine Gültigkeit.
  • Der „Leitfaden Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“ sowie die Anlage zum Leitfaden verlieren ihre Gültigkeit.
  • Der „Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen“ wird aufgehoben. Die Schu- len erhalten in Kürze einen aktualisierten allgemeinen Rahmen-Hygieneplan. Die- ser basiert auf der Regelung des § 36 Infektionsschutzgesetz, wonach jede Schule die infektionshygienischen Abläufe festlegt. Eine entsprechende Hilfestellung geht Ihnen zu, die Sie dann bitte, soweit erforderlich, an die Situation Ihrer Schule vor Ort anpassen.
  • Eine Befreiung vom Präsenzunterricht im Kontext der Coronamaßnahmen aufgrund eines Attests ist dann nicht mehr möglich. (…)
  • Die Belieferung der Schulen mit Antigen-Selbsttests konnte bereits in der vergangenen Woche eingestellt werden. Die Nachfrage nach Tests an den Schulen hat in den letzten Monaten deutlich abgenommen. Die Schulen hatten die Möglichkeit, ihren Testbestand vor den Osterferien letztmalig aufzufüllen. Die in den Schulen vorhandenen Tests dürfen auch nach den Osterferien auf Wunsch von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften oder sonstigem Personal zur freiwilligen Testung ausgegeben werden, solange nach ihrer Haltbarkeit zur Verwendung geeignete Tests an den Schulen vorrätig sind.

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